Meldepflicht Erkrankungen und Besuchsverbote

Beratungsmöglichkeiten gibt es beim Landkreis München an der dafür eingerichteten Stelle.

Bei einigen Infektionskrankheiten bestehen Besuchtsverbote und Meldepflicht der Schule gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt

Soweit die Schule von einer Erkrankung informiert wird, erfolgt eine nicht namentliche Meldung bei:

– Cholera

– Diphteri

– unklare Durchfälle und Erbrechen

– virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

– Hand-Mund-Fuß-Krankheit (Coxaki-virus)

– Haemophilius Influenza

– ansteckende Borkenflechte

– Influenza

– Läuse

– ansteckungsfähige Lungentuberkulose

– Masern

– Meningokokken – Infektion

 – Paratyphus

– Pest

– Poliomyelitis

– Ringelröteln

– Scabies (Krätze)

– Scharlach oder sonstige Streptococcus – Infektionen

– Shigellose

– Typhus abdominalis

– Virushepatitis A oder E

Namentlich mit Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer sind folgende Erkrankungen zu melden:

1. Mumps

2. Röteln

3. Windpocken

4. Keuchhusten

Zum Schutz von Schwangeren an der Schule sind u.a. auch die Virusgruppe und Ringelröteln zu melden.

Informationen zur Gesundheit von Kindern finden sich zudem auf dem Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter http://www.kindergesundheit-info.de

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