Die Art der Leistungsnachweise regeln gymnasiale Schulordnung sowie Beschlüsse der Lehrerkonferenz ggf. mit Zustimmung des Elternbeirats.
Leistungserhebungskonzept Gymnasium Ottobrunn
(gültig ab September 2022)
- Von Mittwoch, 21.12.2022 bis Freitag 23. 12.2022 finden keine Leistungserhebungen mehr stattfinden, um die Zeit mit hoher Termindichte vor Weihnachten zu entspannen (§ 21 Abs. 2 GSO)
- An Tagen von großen Leistungsnachweisen sind Rechenschaftsablagen und individuell vereinbarte kleine Leistungserhebungen zulässig (§ 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 4 GSO).
- In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist die erste Unterrichtsstunde nach zweiwöchigen Ferien von schriftlichen kleinen und großen Leistungserhebungen jeglicher Art frei zu halten; diese sollte der Wiederholung und Festigung des Lernstoffes dienen (§ 21 Abs. 2 GSO).
- In den Fächern Mathematik, Physik und Informatik wird in den Jgst. 5 bis 10 ein unangekündigter Test über den Umfang mehrerer Unterrichtsstunden gehalten (BayScho Anlage Modus 21 Modusmaßnahme 4).
- Sollte es pandemiebedingt zum häufigen Fehlen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften kommen, wird bei vier regulären Schulaufgaben die Schulaufgabenanzahl in den Jgst. 5 bis 9 von vier auf drei gekürzt (KMS vom 24.2.2022).
- In Politik und Zeitgeschichte wird im Epochenunterricht die Zahl der Leistungserhebungen pro Fach von vier auf drei gekürzt, darunter einer schriftlich (KMS vom 28.07.2022)
Zugleich bestehen Vorgaben hinsichtlich Korrektur und Bewertung von Schülerarbeiten. Die gymnasiale Schulordnung (GSO) unterscheidet nicht mehr zwischen „schriftlichen“ und „mündlichen“ Noten, sondern zwischen „großen“ und „kleinen“ Leistungsnachweisen:
1. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben (schriftlich und mündlich) und verschiedene ergänzende Formate
2. Kleine Leistungsnachweise sind z.B. Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.
Stegreifaufgaben sind unangekündigt, umfassen den Stoff der letzten zwei Unterrichtsstunden sowie Grundwissen; Zeit maximal 20 Minuten
Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, umfassen den Stoff von maximal 10 Unterrichtsstunden sowie Grundwissen; Zeit maximal 30 Minuten.
Die Lehrerkonferenz hat für die großen Leistungsnachweise folgende Festlegungen getroffen:
Zahl der Großen Leistungsnachweise („Schulaufgaben“) in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 in 2022/23
Fach Jgst. | Deutsch | Englisch (1. FS) | Latein | Englisch (2. FS) | Französ. (2. FS) | Französ. (3. FS) | Spanisch | Mathe-matik | Physik | Chemie |
5 | 3 + zwei Leistungs-tests | 4 | 4 | 4 | ||||||
6 | 3 + zwei Leistungs-tests | 4 | 4 | 4 | 3 + 1 mündl. Prüfung | 4 | ||||
7 | 4 | 3 + eine mündliche Prü-fung | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||
8 NTG | 4 | 3 | 3 | 3 + eine mündliche Prüfung | 3 + eine mündliche Prüfung | – | 3 | 2 | 2 | |
8 SG | 4 | |||||||||
9 NTG | 2 + eine Debatte | 3 | 3 | 3 | 3 | 4 | 2 | 2 | ||
9 SG | 4 | Kurzarbeit | ||||||||
10 NTG SG | 3 | 2 + eine mündl. Prüfung | 2 + eine mündl. Prüfung | 3 | 2 + eine mündliche Prüfung | 3 + eine mündliche Prü-fung (auch Einführungsklasse) | 3 + eine mündliche Prüfung | 2 + zwei Leistungs-tests | 2 | 2 |
10 SG | 3 + eine mündliche Prüfung | Kurzarbeit |
Dazu: Je eine Kurzarbeit in Ethik pro Halbjahr in JGST 10
Zudem wurde Folgendes verbindlich vereinbart:
Leistungserstellung und Leistungsbewertung erfolgen nach transparenten Standards, die am Gymnasium Ottobrunn für alle Lehrer verbindlich sind:
- Auf dem Angabenblatt muss die Gewichtung der einzelnen Teilaufgaben erkennbar sein.
- Fehler sind eindeutig zu kennzeichnen
- Auf den korrigierten Arbeiten müssen die erreichten Punkte für jede Teilaufgabe und für die gesamte Arbeit angegeben werden; im Fach Deutsch ist stattdessen ein Schlusskommentar erforderlich.
- Aufgaben dürfen nicht allein aus der Wiedergabe von Gelerntem bestehen. In den Sachfächern ist in jeder Leistungserhebung die Bearbeitung von Text/Grafik/Bild erforderlich.
Mündliche Noten sind den Schülern innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
Dafür dass diese Leistungsstandards eingehalten werden, sind in jedem Fach Fachbetreuer eingerichtet. Alle gehaltenen Leistungserhebungen werden von diesen überprüft, wenigstens drei Arbeiten werden von diesen nachkorrigiert. Bei mündlichen Schulaufgaben sorgen zwei Prüfer für die notwendige Vergleichbarkeit.
Fragen zu Bewertung und Korrektur sollten zunächst mit dem Fachlehrer besprochen werden. Kommt hier keine Einigung zustande, kann die Arbeit vom zuständigen Fachbetreuer erneut überprüft werden. Auch besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim Schullleiter.