Leistungsnachweise

Die Art der Leistungsnachweise regeln gymnasiale Schulordnung sowie Beschlüsse der Lehrerkonferenz ggf. mit Zustimmung des Elternbeirats.

Leistungserhebungskonzept Gymnasium Ottobrunn
(gültig ab September 2023)

  1. Von Mittwoch, 20.12.2023 bis Freitag 22.12.2023 finden keine Leistungserhebungen mehr stattfinden, um die Zeit mit hoher Termindichte vor Weihnachten zu entspannen (§ 21 Abs. 2 GSO)
  2. An Tagen von großen Leistungsnachweisen sind individuell vereinbarte kleine Leistungserhebungen zulässig (§ 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 4 GSO).
  3. In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 (G9) ist die erste Unterrichtsstunde nach zweiwöchigen Ferien von schriftlichen kleinen und großen Leistungserhebungen jeglicher Art frei zu halten; diese sollte der Wiederholung und Festigung des Lernstoffes dienen (§ 21 Abs. 2 GSO).
  4. In den Fächern Mathematik, Physik und Informatik wird in den Jgst. 5 bis 11 (G9) ein Test über den Umfang mehrerer Unterrichtsstunden gehalten (BayScho Anlage Modusmaßnahme 21).
  5. In Geschichte und Politik und Gesellschaft Jgst 10 und 11 wird bei Einstündigkeit des Faches die Zahl der Leistungserhebungen von vier auf drei im Schuljahr gekürzt (KMS vom 28.07.2022).
  6. In den Jgst. 5 bis 11 G9 ersetzt ein Zwischenbericht das Halbjahreszeugnis. Zwischenberichte werden im Dezember, Februar und Mai ausgegeben.

Zugleich bestehen Vorgaben hinsichtlich Korrektur und Bewertung von Schülerarbeiten. Die gymnasiale Schulordnung (GSO) unterscheidet nicht mehr zwischen „schriftlichen“ und „mündlichen“ Noten, sondern zwischen „großen“ und „kleinen“ Leistungsnachweisen:

1. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben (schriftlich und mündlich) und verschiedene ergänzende Formate
2. Kleine Leistungsnachweise sind z.B. Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen. 

Stegreifaufgaben sind unangekündigt, umfassen den Stoff der letzten zwei Unterrichtsstunden sowie Grundwissen; Zeit maximal 20 Minuten

Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, umfassen den Stoff von maximal 10 Unterrichtsstunden sowie Grundwissen; Zeit maximal 30 Minuten.

Die Lehrerkonferenz hat für die großen Leistungsnachweise folgende Festlegungen getroffen:

Zahl der Großen Leistungsnachweise („Schulaufgaben“) in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 in 2022/23

Fach   Jgst.Deutsch  Englisch (1. FS)LateinEnglisch (2. FS)Französ. (2. FS)Französ. (3. FS)SpanischMathematikPhysikChemie
53 + zwei Leistungstests3 + 1 mündl. Prüfung4    4  
63 + zwei Leistungstests         4443 + 1 mündl. Prüfung  4  
743 + eine mündliche Prüfung444  4  
8 NTG3 + Buchtrailer333 + eine mündliche Prüfung3 + eine mündliche Prüfung4 322
8SG344
9 NTG2 + eine Debatte333  422
9 SG334
10 NTG SG32 + eine mündl. Prüfung332 + eine mündliche Prüfung2 + eine mündliche Prüfung2 + zwei Leistungstests1 + MyScience1+ MyScience
11 NTG SG32 + eine mündliche Prüfung3333 + eine mündliche Prüfung3

Leistungserstellung und Leistungsbewertung erfolgen nach transparenten Standards, die am Gymnasium Ottobrunn für alle Lehrer verbindlich sind:

  • Auf dem Angabenblatt muss die Gewichtung der einzelnen Teilaufgaben erkennbar sein.
  • Fehler sind eindeutig zu kennzeichnen
  • Auf den korrigierten Arbeiten müssen die erreichten Punkte für jede Teilaufgabe und für die gesamte Arbeit angegeben werden; im Fach Deutsch ist stattdessen ein Schlusskommentar erforderlich.
  • Aufgaben dürfen nicht allein aus der Wiedergabe von Gelerntem bestehen. In den Sachfächern ist in jeder Leistungserhebung die Bearbeitung von Text/Grafik/Bild erforderlich.

Mündliche Noten sind den Schülern innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

Dafür dass diese Leistungsstandards eingehalten werden, sind in jedem Fach Fachbetreuer eingerichtet. Alle gehaltenen Leistungserhebungen gehen an die Fachbetreuer und anschließend an den Schulleiter.

Fragen zu Bewertung und Korrektur sollten zunächst mit dem Fachlehrer besprochen werden. Kommt hier keine Einigung zustande, kann die Arbeit vom zuständigen Fachbetreuer erneut überprüft werden. Auch besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim Schullleiter.

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